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UmgangsorteKontakt
 

Begleiteter Umgang

 

Wir wollen Kindern helfen, ihr gesetzlich verankertes  Recht auf Beziehung zu beiden Eltern bzw. anderen wichtigen Bezugspersonen auch nach einer Trennung wahrnehmen zu können.

Unser Angebot an Sie

  • Beratung zur Umgangsgestaltung
  • Umgangsanbahnung von Eltern und Kind Kontakten
  • Kontrollierter Umgang bei möglicher Kindeswohlgefährdung
  • Begleitete Umgangskontakte zwischen psychisch kranken Elternteilen und ihren Kindern,                                                                      sowie fremduntergebrachten Kindern und ihren Eltern
  • Bei begründeter Notwendigkeit, bieten wir Umgangskontakte und Elterngespräche auch am Wochenende an.

 

Zielstellung:

 

Wiederherstellung oder Aufrechterhaltung der für das Kind wichtigen sozialen Beziehungen und emotionalen Bindungen.

Dabei sollen die Eltern motiviert und befähigt werden, an einer eigenverantwortlichen Lösung zu arbeiten.

Herstellen einer tragfähigen Vereinbarung über den begleiteten Umgang.

Verselbstständigung des Umgangs

Zugang:

Begleiteter Umgang kann auf Wunsch der betroffenen Zustandekommen und/oder vom zuständigen Familiengericht angeordnet, oder vom Jugendamt empflohlen werden. Nach erfolgter Beantragung übernimmt das zuständige Jugendamt in diesen Fällen die Kosten.

Gemeinsame Elterngespräche sind wünschenwert, aber keine Voraussetzung für eine Zusammenarbeit.