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Hier erhalten Sie einen Überblick über die Voraussetzungen, den Ablauf und die Ziele unserer Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen.

Arbeitsgelegenheiten nach § 16 d SGB II mit Mehraufwandsentschädigung - Zusatzjobs -


Als Voraussetzung gilt, dass Sie Arbeitslosengeld II beziehen. Ihr Berater / Ihre Beraterin im JobCenter kann Ihnen Auskunft darüber geben, welche Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung zur Verfügung stehen. Die Arbeitsgelegenheiten im Rahmen unserer Projekte und bei KooperationspartnerInnen dauern bis zu 12 Monate. Sie können i.d.R. für maximal 9 Monate an einer Maßnahme teilnehmen. Sie erhalten weiterhin ALG II und zusätzlich eine Mehraufwandsentschädigung in Höhe von 1,50 € pro beschäftigter Stunde.


Sie haben die Möglichkeit, sich neue Fachkenntnisse anzueignen, vorhandene Kompetenzen zu vertiefen und sich durch Weiterbildungsmöglichkeiten entsprechend zu qualifizieren. Ihre Chancen für eine Erwerbstätigkeit im regulären Arbeitsmarkt, eine öffentlich geförderte Beschäftigung, Fortbildung oder Umschulung werden damit entscheidend verbessert.


Sie werden als zusätzliche Unterstützung in einem gemeinnützigen Projekt eingesetzt und erhalten eine der Maßnahme entsprechende und auf Sie individuell abgestimmte Qualifizierung. Ein/e ProjektleiterIn wird Sie während der gesamten Maßnahme begleiten.

Kontaktieren Sie uns - wir beraten Sie gerne!